Aus BGV C1 wird DGUV Vorschrift 17/18

Unsere über die Jahre vertraute BGV C1 (oder noch frühere VBG 70) Vorschrift wird nun nach und nach verschwinden.  Seit Mai 2014 haben sich die Berufsgenossenschaft sowie der gesetzliche Unfallversicherer auf eine neue Transferliste geeinigt. Alle BGV, BGR und BGI Nummern sind neu vergeben und heißen nun neu.

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In Zukunft gibt es leider nun 2 verschiedene Nummern, da die Herausgeber ( Berufsgenossenschaft sowie der Gesetzliche Unfallversicherer) unterschiedlich sind.

Beispiel:
Aus BGV C1 wird DGUV Vorschrift 17
Aus GUV V C1 wird DGUV Vorschrift 18

Es empfiehlt sich wohl in Zukunft den Begriff DGUV V 17/18 zu verwenden.

Folgend der Link zu der aktuellen Vorschrift: DGUV Vorschrift 17/18